
Eine Betreuungsverfügung - auch Betreuungsvollmacht genannt - regelt die gesetzliche Vertretung.
Beide Dokumente, also die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung regeln, welche Person(en) für was zuständig sein soll(en), wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist entsprechende Entscheidungen zu treffen.
mehr...
Mit der Vorsorgevollmacht verfügen sie, wer bzw. welche Person(en) ihres Vertrauens bei einer Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie handeln soll(en).
Mit ihr legen Sie auch die Art der Vertretung fest. Wer führt z. B. Ihre Rechtsgeschäfte weiter, wer setzt für Sie die in der Patientenverfügung festgelegten Maßnahmen durch? Dies regeln Sie durch eine Vorsorgevollmacht.
mehr...
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie frühzeitig Vorsorge für den Notfall. In einer Patientenverfügung wird Ihr Wille vorausschauend festgelegt, für den Fall, dass Sie selbst diesen nicht mehr (wirksam) erklären können. Sie enthält unter anderem Angaben, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, ob Organspende gewünscht ist, oder ob es eine Betreuungs- und/oder Vorsorgevollmacht gibt, welche zusätzlich zu beachten sind.
mehr...
Seit Jahren schon besteht ein Streitpunkt bei der Datenerhebung von Webanalysetools in Verbindung mit dem Datenschutz. Solange dieser Punkt nicht geklärt ist, bewegen sich Webseitenbetreiber, welche solche Tools einsetzten rechtlich gesehen auf dünnem Eis. Was Sie zwischenzeitlich tun können um sich bestmöglich abzusichern, lesen Sie... mehr...
Die Notwendigkeit einer angemessenen Absicherung zieht sich durch alle Einkommens- und Gesellschaftskreise. Neben Arbeitnehmern müssen aus Sicht der Versicherungsexperten auch Unternehmen, Existenzgründer und Selbständige vorsorgen. Dazu gehören einerseits der Abschluss einer Krankenversicherung und der Blick auf die Altersvorsorge. Ein weiterer... mehr...
Beinahe auf jeder deutschen Internetseite befindet sich ein Rechtstext, in dem sich der Seiteninhaber von den Inhalten externer Hyperlinks distanziert. Auch in E-Mails sollen die rechtlichen Haftungsausschlüsse vor kostenspieligen Abmahnungen schützen. Es stellt sich allerdings die Frage: Kann man sich mit pauschal formulierten Disclaimern...
mehr...
Emails schreiben kann doch jeder - FALSCH. Erstaunlich ist, dass nur wenige Unternehmer wirklich professionelle Emails verfassen können. Eigentlich weiß es jeder, vom Existenzgründer bis zum "alten Hasen": "Der klassische Geschäftsbrief muss gewisse Normen erfüllen, um als Geschäftsbrief erkannt zu werden". Um so erstaunlicher ist, dass nur wenige... mehr...
Der Geschäftsbrief wurden in den letzten Jahrhunderten gewöhnlich nur auf Papier geschrieben. Im Zuge der Industrialisierung und auf Basis des technischen Fortschritts hat sich zum klassische Brief in Papierform der elektronische Brief dazugesellt.
Seit 1. Januar 2007 wurde verbindlich festgelegt, dass auch E-Mails zu den Geschäftsbriefen gehören....
mehr...
Sie als Selbstständiger können frei entscheiden, wann und für wen Sie arbeiten. Ihr wichtigstes Wirtschaftsgut ist die eigene Arbeitskraft - und gegen deren Ausfall können Sie sich absichern. Mit Hilfe neutraler Berater, z.B. von den Industrie- und Handels- oder der Handwerkskammer werden Sie die für Sie notwendigen Versicherungen ermitteln - und...
mehr...