
Betriebsinhaber, welche Ihren Gewinn durch Einnahmen-berschuss-Rechnug ermitteln sind verpflichtet, der Einkommenssteuererkärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen - so entschied der Nundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.11.2011 X R 18/09. Dieser Vordruck ist allgemein als "Anlage EÜR" bekannt.
In der Begründung zum Urteil wurde unter anderem angegeben, dass die Standardisierung der beigelegten Unterlagen zur vereinfachung des Besteuerungsverfahren erforderlich sei. Die Standardisierung führt zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten der Finanzverwaltung und trägt damit zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei. Auch bewirkt die Standardisierung zumindest im Bereich der Finanzverwaltung eine Vereinfachung des Verfahrens.
Geklagt hatte ein Schmied, welcher die Gewinnermittlung von einerm großen Buchführungsunternehmen erstellen ließ, und diese der Steuererklärung beifügte.